SKFM Betreuungsverein Rhein-Hunsrück-Kreis e.V.
SKFM Betreuungsverein Rhein-Hunsrück-Kreis e.V.

Die Betreuungsverfügung

Bei der Betreuungsverfügung handelt es sich um eine verbindliche Willensäußerung. Der Verfügende legt fest, wer bei Bedarf die gesetzliche Betreuung ausüben soll. Die Verfügung greift erst, wenn ein Amtsgericht die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung festgelegt hat.

Das Amtsgericht kontrolliert den eingesetzten gesetzlichen Betreuer.

Voraussetzung für die Erstellung (Gültigkeit) einer Betreuungsverfügung ist die Verfahrensfähigkeit(Geschäftsfähigkeit sinnvoll, wenn die Verfügung angezweifelt werden könnte).

Beratung und Formulare zur Betreuungsverfügung erhalten Sie bei uns!

Hier finden Sie uns

SKFM Betreuungsverein Rhein-Hunsrück-Kreis e.V.
Burgstraße 4


56154 Boppard

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

06742 8291499

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
(c) 2016 SKFM im Rhein-Hunsrück-Kreis e.V., Burgstraße 4, 56154 Boppard, Tel.: +49 6742 8291499, eMail: webmaster@skfm-rhk.de