Das Betreuungsgesetz beauftragt die Betreuungsbehörde und die Betreuungsvereine, die Bevölkerung über die rechtliche Betreuung und Möglichkeiten der Vorsorge zu informieren. Dazu gehören
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Die Vorsorge ist ein wichtiger Aspekt der Selbstbestimmung und wir empfehlen jedem Menschen, sich mit den Möglichkeiten der
Vorsorgeverfügungen auseinander zu setzen.
Infos zur Vorsorgevollmacht
Infos zur Betreuungsverfügung
Infos zur Patientenverfügung
Wir bieten 2 feste Termine im Monat für persönliche Beratungen zu den Themen Vorsorgeverfügungen und Betreuungsrecht an:
jeden 1. Dienstag im Monat von 09.30 Uhr - 11.30 Uhr:
Büro Ortsbürgermeister, Rheinböllen
(nach telefonischer Absprache: 06764-908610, Büro Frau Herrmann-Sawade)
jeden 1. Donnerstag im Monat 10.00 Uhr - 12.00 Uhr (nach Bedarf):
Pflegezentrum Ochs, Zum Rheintal 17, Damscheid
(nach telefonischer Absprache: 06742-8786-50)