SKFM Betreuungsverein Rhein-Hunsrück-Kreis e.V.
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Die Vorsorgevollmacht

Bei der Vorsorgevollmacht handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag, der zwischen einem Vollmachtgeber (Betroffener) und dem Bevollmächtigtem abgeschlossen wird. Es wird festgelegt in welchen Bereichen der Betroffene vertreten werden soll.

Die Vorsorgevollmacht ist sofort gültig. Es gibt keine Kontrolle von einer staatlichen Seite. (Es sei denn es wird von einer Seite ein entsprechender Antrag gestellt). Bei dem Bevollmächtigten sollte es sich um eine Vertrauensperson handeln. Voraussetzung für die Erstellung (Gültigkeit) einer Vorsorgevollmacht ist die Geschäftsfähigkeit.

Beratung und Formulare zur Vorsorgevollmacht erhalten Sie bei uns!

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