Bei der Patientenverfügung handelt es sich ebenfalls um eine verbindliche Willensäußerung, die seit September 2009 eine gesetzliche Grundlage hat. Der Verfügende legt fest, wie er medizinisch behandelt werden möchte, wenn er dies selber nicht mehr mitteilen kann.
Es kann ein Bevollmächtigter bestimmt werden, der den Willen des Verfügenden umsetzt, wenn er dies nicht selber kann. Die Verfügung ist erst wirksam, wenn der Verfügende nicht mehr einwilligungsfähig ist. Voraussetzung für die Erstellung (Gültigkeit) einer Patientenverfügung ist die Einwilligungsfähigkeit.
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